Wenn wir wollen, dass mehr Menschen mitmachen, müssen wir dafür sorgen, dass die Bedingungen für das Mitgestalten optimal gegeben sind. Beispiel Volksentscheide: In NRW gibt es seit mehr als 60 Jahren die Möglichkeit, Volksentscheide durchzuführen. Doch erst einmal wurde ein Volksbegehren erfolgreich durchgeführt – 1978 gegen die kooperative Schule. Grund dafür sind die hohen Anforderungen, die bei der Durchführung eines Volksbegehrens erfüllt sein müssen. Daher hat die rot-grüne Koalition im Rahmen ihres Demokratiepakets auch ein Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren auf den Weg gebracht. Es soll für alle Bürgerinnen und Bürger einfacher werden, Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden. Deshalb werden wir die rein amtliche Unterschriftensammlung aufheben und ermöglichen alternativ auch die freie Unterschriftensammlung, z.B. auf öffentlichen Plätzen, in Unis, Schulen oder Vereinen. Jeder kann wann er will und wo sie will mit seiner Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen und direkte Demokratie ausüben. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren wird von acht Wochen auf ein halbes Jahr verlängert, die Sammlungsfrist auf 12 Monate ausgedehnt. Auch die Transparenz in der Finanzierung von Volksbegehren wird erhöht, denn es soll nachvollziehbar sein, wer hinter welchem Begehren steckt und welche Interessen damit vertreten werden. Daher müssen Sach- oder Geldspenden über 5000€ zukünftig offengelegt werden.
Diese „technischen“ Aspekte sind aber nur die eine Seite. Viel dramatischer sind die hohen Unter-schriftenhürden für Volksbegehren, die in der Landesverfassung verankert sind: Heute müssen in NRW mindestens 8% der Wahlberechtigten bei einem Volksbegehren unterschreiben. Das bedeutet: 1.000.000 Menschen muss mitmachen, das ist eine völlig unangemessene Hürde, wenn man wie wir demokratische Partizipation fördern will. Neben einer deutlichen Absenkung dieses Quorums setzen wir uns für eine Senkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre ein. Für diese beiden Punkte ist eine Verfassungsänderung notwendig. Wir werben für eine solche Änderung und hoffen auf die demokratische Verantwortung der Opposition, auf deren Stimmen wir für eine Verfassungsänderung angewiesen sind.
Willy Brandt hat nicht umsonst die Formel „Mehr Demokratie wagen“ benutzt. Eine offenere und demokratischere Gesellschaft hinterfragt politische Entscheidungsprozesse und ermöglicht neue Formen politischer Teilhabe. Als GRÜNE mussten wir im vergangenen Jahr beim Hamburger Volks-entscheid über die Schulreform feststellen, dass ein politischer Konsens nicht zwingend in der ganzen Bevölkerung getragen wird. Auch solche Erfahrungen bedeuten aber nicht, dass wir GRÜNE nicht umso mehr auf das Wagnis „Mehr Demokratie“ setzen wollen!
Es sind nicht nur diese konkreten Vorhaben, mit denen wir in NRW auf die veränderten Anforderungen der Bevölkerung an demokratisches Handeln reagieren. Insgesamt ist nicht von der Hand zu weisen, dass uns das Internet gigantische Chancen bietet, nicht nur umfassende Partizipation, sondern auch niedrigschwellige Kommunikation zwischen der Bevölkerung und politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu verbessern. Doch zu viele dieser Möglichkeiten werden nicht oder schlecht genutzt: Zu viele ParlamentarierInnen – gerade aus den großen Fraktionen – nutzen ihre Profile in sozialen Netzwerken nur für Ein-Kanal-Kommunikation und lassen somit keinen Dialog zu. Viele Mitmach-Angebote verwaisen nach der Wahl, offene Kommunikationsstrukturen im Netz sind bei vielen Parteien im Netz noch Mangelware. Das muss sich ändern, wenn Politik bereit sein will, Anregungen von außen stärker als bisher aufzunehmen.
Transparenz entsteht erst im Dialog. Deshalb planen wir hier in NRW eine Initiative für offenes Regieren. Offenes Regieren bietet Vorteile in zwei Richtungen: Einerseits steigt die Transparenz von politischen Entscheidungsprozessen. Je stärker Politik und auch Verwaltungen die Grundlagen ihres Handelns offenlegen, desto eher sind Entscheidungen nachvollziehbar und auch kontroverse Entscheidungen erreichen eine höhere Akzeptanz, wenn sie über den Verdacht erhaben sind, Hinterzimmerinteressen zu bedienen. Dies setzt voraus, dass Verwaltungen die Mentalität des Amtsgeheimnisses hinter sich lassen und mehr Öffentlichkeit wagen. In der anderen Richtung steigt nicht nur die Transparenz politischer Entscheidungsprozesse, sondern potenziell auch die Qualität der Entscheidungen, wenn auf die vielbeschworene Weisheit der Masse gesetzt wird.
Ein Schwerpunkt dieser Offensive für mehr Transparenz und offenes Regieren ist Open Data. Hierbei handelt es sich um eine Strategie, mit der (möglichst) alle von der Verwaltung gesammelten Daten der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollen. Als Beispiele könnten Umweltdaten, Haushaltsdaten, Termine, Polizeistatistiken und Bevölkerungszahlen angeführt werden. Personenbezogene und sicherheitsrelevante Daten sollen hingegen nicht veröffentlicht werden. Öffentliche Daten sollen auch von Bürgerinnen und Bürgern analysiert werden können, um mit der Verwaltung eine Diskussionsmöglichkeit auf Augenhöhe zu erlauben. Es geht insofern auch um eine Dimension der politischen Teilhabe, die erst durch Transparenz möglich wird.
Zudem setzen offene öffentliche Daten auch Innovationspotenziale frei. Gerade in den USA und Großbritannien, wo Open Data schon länger ein Prinzip des Verwaltungshandelns ist, werden bspw. durch Wettbewerbe gezielt Anreize geschaffen, um öffentlich generierte Daten – vordringlich in webbasierten Serviceanwendungen – weiter zu verwenden. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger nicht nur vom eigentlichen Zweck der Datenerhebung profitieren, sondern auch von innovativen Ideen zur weiteren Nutzung. Um ein solches Projekt umzusetzen muss allerdings ein radikaler Paradigmenwandel stattfinden. Vom Grundsatz „alles ist geheim“ hin zu „alles ist öffentlich“ – mit den bereits genannten wenigen Ausnahmen. Es muss für alle Menschen und Organisationen möglich sein die Daten so zu nutzen, wie es gewünscht ist, ohne Rücksicht auf Copyrights oder ähnliches zu nehmen. Die Daten müssen deshalb lizenzfrei und maschinenlesbar veröffentlicht werden. Veröffentlichte Daten sind grundsätzlich für alle für jegliche Zwecke, auch kommerziell, ohne Einschränkungen kostenfrei nutzbar zu machen. Auch Weiterverbreitung und Weiterverarbeitung müssen möglich sein.
Wir müssen es nur eingehen, dieses Wagnis „Mehr Demokratie“.