Diesem Idealbild stehen aber Erkenntnisse der Partizipationsforschung entgegen. Manfred G. Schmidt nennt drei Kerngrößen der Partizipationsforschung, die das Ausmaß der Partizipationsbereitschaft der einzelnen BürgerInnen determinieren. Zum einen nennt er die Ressourcenausstattung, zum anderen die Akzeptanz des politischen Systems und zuletzt das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten, etwas bewirken zu können. Dies alles führt dazu, dass in der Realität durch eine Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten der Einfluss ohnehin politisch interessierter, engagierter und auch in gewissem Maße einflussreicher BürgerInnen weiter gesteigert wird. Dies bedeutet, dass Ungleichheit in politischer Repräsentation eher gefördert als ausgeglichen werden könnte. Dies ist ein gewichtiger Faktor, den es bei der Argumentation um bürgerschaftliches Engagement zu be-denken gilt. Darüber hinaus wenden Kritiker der Argumentation pro zivilgesellschaftliche Partizipation unter anderem ein, dass Fähigkeit wie Motivation der BürgerInnen zur demokratischen Teilhabe überschätzt werde, ein nicht realistisches Bürgerbild der pro-partizipatorischen Argumentation zu Grunde liege. Auch auf die Gefahr einer möglichen Destabilisierung des politischen Systems, für den Fall einer zu starken Mobilisierung im Umkehrschluss, wird verwiesen. Doch trotz dieser Bedenken ist bürgerschaftliches Engagement natürlich zu befürworten.
Die Enquete-Kommission zu diesem Thema empfahl daher eindeutig die Öffnung staatlicher Institutionen für die Partizipation engagierter Bürger, um diese in ihrem jeweiligen Sachbereich am Verfahrensablauf der Verwaltung zu beteiligen. Darüber hinaus wurde unter anderem ebenso empfohlen, ein Beratungs- und Informationsangebot durch den Bund bereit zu stellen sowie den Zugang zu behördlichem Material zu gewährleisten, um die Informationsaggregation für die BürgerInnen zu vereinfachen. Darüber hinaus forderte die Kommission die nachhaltige Förderung bürgerschaftlichen Engagements und definierte dies als ganzheitliche sowie politikfeldübergreifende Aufgabenstellung. Ebenso wurde gefordert, dass der Bund aktiv den öffentlichen Diskurs fördern solle. Damit wird deutlich, dass verstärkte Partizipation einer aktiven Bürgerschaft als solche absolut wünschenswert ist. Intergrations-, Erziehungs- und Interessenaggregationsleistungen können hervorgebracht und auf diese Weise der demokratische Prozess gestärkt werden. Darüber hinaus sind verhandlungspolitische Effekte, die eventuelle Konflikte anzeigen oder deren offenem Ausbruch durch Thematisierung vorbeugen können. Insgesamt ist demnach bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements vor allem darauf zu achten, nicht nur einen kleinen Kreis politisch Interessierter anzusprechen, keine gezielte Elitenförderung zu betreiben, sondern in der Breite Partizipationsmöglichkeiten und -interessen zu generieren.
Beim Thema Bürgerschaftliches Engagement gibt es viele unterschiedliche Formen und Beispiele. Einige davon haben wir heraus gegriffen und möchten sie an dieser Stelle vorstellen.