Wie beantrage ich Bildungsurlaub? Kann ich meinen Hund mitnehmen? Antworten auf diese und andere Fragen in unserem FAQ.
Formalia: Anerkennung, Anträge, Versicherungen
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Was ist Bildungsurlaub?
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Wer kann an einem Bildungsurlaub der HBS NRW teilnehmen?
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Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
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Es liegt für die Bildungsreisen der Heinrich Böll Stiftung NRW nur eine Bildungsurlaubsanerkennung in NRW vor. Was mache ich, wenn ich aus einem anderen Bundesland komme?
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Sind die Reisen als Sonderurlaub für Beamte anerkannt?
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Was tun, wenn ich im Bildungsurlaub erkranke?
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Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?
Preisgestaltung
Reise: Programm & Ablauf
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Wo beginnt und wo endet die Reise?
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Wer organisiert die An- und Abreise?
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Gibt es Shuttle-Transporte?
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Wie weit sind die Strecken?
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Wie viel Kondition brauche ich?
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Wie sieht es mit der Verpflegung für unterwegs aus?
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Muss ich die Transferfahrten und Eintrittspreise selbst zahlen?
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Kann ich einen Vortrag oder Museumsbesuch auslassen?
Sonderregelungen
Formalia: Anerkennung, Anträge, Versicherungen
Was ist Bildungsurlaub?
Beschäftigte in NRW haben einen rechtlichen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung. Dies wird im „Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)“ geregelt. Viele unserer Reisen lassen sich auch als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW anrechnen.
Durch berufliche Arbeitnehmerweiterbildung wird die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten verbessert. Aber auch Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf die berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers eingesetzt werden können.
Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert somit die in einer Demokratie angestrebte Partizipation in Staat, Gesellschaft und Beruf.
→ Bildungsurlaub bedeutet also, dass Arbeitnehmer*innen zum Zweck der beruflichen und der politischen Weiterbildung, freigestellt werden können und an anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts teilnehmen.
Wer kann an einem Bildungsurlaub der HBS NRW teilnehmen?
Zunächst: Alle Menschen, die Lust haben auf die ambitionierte Mischung von Bewegung und Wissensaufnahme, bzw. Auseinandersetzung mit Wissen zu Themen der politischen Bildung können an der Reise teilnehmen.
Die Reise als Bildungsurlaub nutzen können Arbeitnehmer*innen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und deren Dienststelle größer als zehn Beschäftigte ist. Sie haben einen Anspruch von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden darf. Dieser Anspruch kann sich erhöhen oder verringern, wenn regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet werden.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist ab einem sechsmonatigen Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gültig. Der Anspruch besteht nur sofern, für das laufende Kalenderjahr keine Arbeitnehmerweiterbildung in einem früheren Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen wurde.
→ Arbeitnehmer*innen können die Anerkennung der Reise als Bildungsurlaub nutzen, um bei ihren Arbeitgeber*innen Bildungsurlaub (in der Regel 5 Tage pro Jahr) zusätzlich zu ihrem normalen Jahresurlaub zu beantragen - bei Lohnfortzahlung.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Zunächst suchen Sie in unserem vielfältigen Programm nach einer Bildungsreise, die Sie thematisch und terminlich anspricht. Dann melden Sie sich regulär über unser Online-Anmeldeformular mit der Bemerkung „vorbehaltlich der Bewilligung eines Bildungsurlaubs durch ihre*n Arbeitgeber*in“ bei uns an. Sie erhalten per E-Mail dann die Anmeldebestätigung, das ausführliche Bildungsreiseprogramm und die Bildungsurlaubsanerkennung für NRW. Diese legen Sie Ihren Arbeitgeber*innen mit der Bitte um Prüfung und Freigabe vor. Solange der Vorgang der Genehmigung dauert, gilt Ihre Anmeldung vorbehaltlich. Sollten Sie den BU nicht genehmigt bekommen, nehmen wir Sie kostenfrei wieder von der Liste.
Bitte teilen Sie uns dies zeitnah mit, damit wir den Platz an andere Interessent*innen vergeben können.
Es liegt für die Bildungsreisen der Heinrich Böll Stiftung NRW nur eine Bildungsurlaubsanerkennung in NRW vor. Was mache ich, wenn ich aus einem anderen Bundesland komme?
Wir sind ein kleines Bildungswerk und die Beantragung in allen Bundesländern können wir leider nicht leisten, da das damit verbundene Anerkennungsverfahren aufwendig ist und teils sogar Gebühren mit sich bringt. Daher haben wir uns für das einheitliche Vorgehen entschieden, die Anerkennung lediglich für NRW, somit für kein weiteres Bundesland, zu beantragen. Sollten wir Reisen in Kooperation mit anderen Bildungswerken außerhalb Nordrhein-Westaflens durchführen, beispielsweise mit unseren Schwesterstiftungen in anderen Bundesländern, können Sie ggf. dort nach einer Anerkennung fragen.
Hier ein Tipp aus der Erfahrungspraxis für Sie, um dennoch diesen Bildungsurlaub durchführen zu können:
Arbeitgeber*innen müssen diesen Bildungsurlaub nicht genehmigen, dürfen es aber und immer mehr kommen dem entgegen. Fragen Sie daher nach, ob Ihre*e Arbeitgeber*in Ihnen den Bildungsurlaub genehmigt, selbst wenn dieser nicht in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Alternativ begrüßen wir Sie natürlich gerne auch in Ihrer Freizeit als Reiseteilnehmer*in.
Sind die Reisen als Sonderurlaub für Beamte anerkannt?
Wir haben bisher für jede Reise schon einmal eine Anerkennung der Bundeszentrale für politische Bildung bekommen. Wenn Sie sich als Beamte*r anmelden, beantragen wir die Anerkennung der Reise erneut für das jeweilige Jahr.
Was tun, wenn ich im Bildungsurlaub erkranke?
Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Rein rechtlich gesehen zählt ein Bildungsurlaub daher zur Arbeitszeit. Es gelten somit die gleichen Regeln zur Krankmeldung wie an regulären Arbeitstagen.
Hinweis: Wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, melden Sie Sich unbedingt krank, denn eine Teilnahmebestätigung kann nur für die Tage aushändigt werden, an denen Sie tatsächlich anwesend waren. Hiermit entstehen für Sie keine Unannehmlichkeiten der Anwesenheitspflicht, da Ihre Krankmeldung die gesamte Zeit der Abwesenheit (von der Arbeit bzw. der Weiterbildung) abdeckt.
Brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?
Seit Beginn der Corona-Pandemie empfehlen wir dringend eine Reiserücktrittsversicherung. Besonders die bewegungsintensiven Reisen zu Fuß oder mit dem Rad sind bereits mit einer Erkältung nur eingeschränkt zu bewältigen und wir müssen bei Erkältungssymptomen die Corona-Richtlinien des Landes/Bundes zu der jeweiligen Zeit umsetzen. Die kostenfreien Stornierungszeiträume finden Sie in unseren AGB. Sind diese überschritten, müssen Sie Stornierungskosten auch im Krankheitsfall zahlen.
Als Quelle zu allen weiteren Informationen rund um den Bildungsurlaub empfehlen wir bildungsurlaub.de
Preisgestaltung
Unter welchen Bedingungen bekommen Teilnehmer*innen einen Sparpreis?
Faire Honorare für Referent*innen und möglichst transparente Kalkulationen gehören zu unserem Selbstverständnis. Durch flexible Preisgestaltungen soll auch finanzschwachen Gruppen der Zugang zu unseren Bildungsangeboten ermöglicht werden. Deswegen erhalten u.a. Schüler*innen, Studierende, Arbeitssuchende und Personen mit einem Einkommen unter 1000€ durch unseren Sparpreis einen Rabatt auf den Grundpreis. Dafür bitten wir um die Zusendung eines Nachweis.
Was bedeutet "Solidarpreis"?
Faire Honorare für Referent*innen und möglichst transparente Kalkulationen gehören zu unserem Selbstverständnis. Durch flexible Preisgestaltungen soll auch finanzschwachen Gruppen der Zugang zu unseren Bildungsangeboten ermöglicht werden. Deswegen erhalten u.a. Schüler*innen, Studierende, Arbeitssuchende und Personen mit einem Einkommen unter 1000€ durch unseren Sparpreis einen Rabatt auf den Grundpreis. Dafür bitten wir um die Zusendung eines Nachweis.
Reise: Programm & Ablauf
Wo beginnt und wo endet die Reise?
Sie finden die Start- und Zielorte jeweils in unseren ausführlichen Programmen, sowie in den Beschreibungen in unserem Veranstaltungskalender, wenn Sie sich bis zur Buchungsoption durchgeklickt haben.
Wer organisiert die An- und Abreise?
Die An- und Abreise organisieren die Teilnehmer*innen selbst.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie mit der Bahn oder direkt mit dem Rad anreisen können.
Vom Aachener Hauptbahnhof und von Düren aus können wir Ihnen auf Anfrage auch Radfahrhinweise Richtung Heimbach zur Verfügung stellen.
Es ist uns bewusst, dass die Start- und Endzeiten es teilweise schwierig machen, am selben Tag an- oder abzureisen. Die Zeiten richten sich zum einen nach den für einen Bildungsurlaub notwendigen Unterrichtsstunden, zum anderen sind sie organisatorisch nicht anders möglich, da sonst die spannenden Strecken nicht gefahren werden können.
Gibt es Shuttle-Transporte?
Für die An- und Abreise gibt es keinen automatischen Shuttle-Transport. Bitte fragen Sie diesen an.
Die Transferfahrten während der Bildungsreise sind organisiert und im Preis inbegriffen.
Bei Radreisen transportieren Sie das Gepäck selbst auf dem Rad.
Wie weit sind die Strecken?
Die gesamte Kilometer-Angabe des jeweiligen Tages finden Sie im Programm, unter den Wochentagen vermerkt.
Das Programm steht für Sie auf unserer Homepage, am Ende der Veranstaltungsbeschreibung unterhalb der Landkarte zum Download bereit. Die einzelnen Strecken zu Fuß haben eine Dauer von 15, 30, 45 oder 60 Min und sind im Zeitplan des Programms aufgelistet. Mit dem Fahrrad sind die Strecken länger.
Wie viel Kondition brauche ich?
Wenn Sie Strecken in der angegebenen Länge nur sehr selten laufen/fahren oder schon lange nicht mehr gelaufen/gefahren sind, empfehlen wir Ihnen, vorab wieder in Übung zu kommen. Körperliche Pausen finden bei den Fahrradreisen während des Bildungsprogramms statt. Pausen zur freien Gestaltung gibt es erst am Abend.
Wie sieht es mit der Verpflegung für unterwegs aus?
Im Preis inbegriffen sind Übernachtungen mit Frühstück. Bei einigen Reisen können Sie sich Lunchpakete für die Mittagszeit zusammenstellen. An den anderen Tagen haben Sie Gelegenheit an Supermärkten und/oder Imbissen einzukehren. Die Reiseleiter*innen weisen Sie jeweils an den Vorabenden auf die Möglichkeiten hin. Die meisten Abendessen erhalten Sie ebenfalls in der Unterkunft. Bei den meisten Reisen gibt es jedoch auch freie Abende. Auch dies besprechen Sie zu Beginn mit den Reiseleitungen.
Muss ich die Transferfahrten und Eintrittspreise selbst zahlen?
Transferfahrten während der Reise und Eintrittspreise sind im Preis inbegriffen.
Kann ich einen Vortrag oder Museumsbesuch auslassen?
Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Rein rechtlich gesehen zählt ein Bildungsurlaub daher zur Arbeitszeit. Es gelten hier somit die gleichen Regeln zum Fernbleiben vom Arbeitsplatz wie an regulären Arbeitstagen.
Hinweis: Wenn Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann eine Teilnahmebestätigung nur für die Tage aushändigt werden, an denen Sie tatsächlich anwesend waren.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, melden Sie Sich unbedingt krank. Siehe: Was tun, wenn ich im Bildungsurlaub erkranke.
Sonderregelungen
Kann ich meinen Hund mit zum Bildungsurlaub bringen?
Wir verstehen als Team mit vier Bürohunden sehr gut, dass Sie Ihren Liebling gerne mitnehmen und das Reiseerlebnis teilen möchten. Leider ist es jedoch nicht möglich, einen Hund zu unseren Bildungsurlauben mitzubringen (Ausnahmen bilden ausgebildete Assistenz- und Begleithunde). Sicher ist Ihnen bewusst, dass es auch Teilnehmende gibt, die Allergien oder Ängste haben. Zudem haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass Hunde Aufmerksamkeit auf sich ziehen und so das Lernen beeinträchtigt sein kann. Uns erreichen immer mehr Anfragen für die Teilnahme mit Hund. Für ein Bildungskonzept mit (vielen) Hunden fehlt uns allerdings bislang die Expertise.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie die zuständige Bildungsmanagerin Linda Lieber hier.